15. Januar
Wirtschaft für Besserwisser


So zerrissen darf ein Hunderteuroschein sein
Banken leisten bei beschädigten Geldscheinen grundsätzlich Ersatz, allerdins nur dann, wenn sie nicht vorsätzlich zerstört wurden. Mehr als die Hälfte des Geldscheines muß
unversehrt sein, ansonsten könnte ja jeder sein Geld mühelos verdoppeln. Nicht immer können die Bankangestellten per Augenmaß entscheiden, ob genau die Hälfte vorliegt oder etwas mehr. In solchen Zweifelsfällen sind die Landeszentralbanken zuständig. Mit speziellen Messgeräten können sie genau untersuchen, ob zum Beispiel noch 50,3 oder aber nur 49,7 Prozent des Geldscheines vorhanden sind.



zurück



[«] [Jahreskalender Tschernitz-Wolfshain] [Gästebuch] [Kontakt] [Monat_des_Jahres] [Bauernregeln] [»]