Finanzpaket im Bundestag
Hunderte Milliarden neue Schulden – wie findet ihr das?
Zitterpartie oder glatter Durchmarsch?
Der Bundestag stimmte am 18. März über das hunderte Milliarden Euro schwere Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur von Union und SPD ab. Nötig für die
erforderlichen
Grundgesetzänderungen ist eine
Zweidrittelmehrheit. Trotz
der von den Grünen zugesagten
Zustimmung könnte es
knapp werden. Ein Überblick.
Worüber stimmt der
Bundestag ab?
Union und SPD wollen
einerseits die Schuldenbremse für
den Verteidigungshaushalt
lockern. Grund ist die verschärfte
Bedrohungslage und die
erwartete Erhöhung des Nato-
Ausgabenziels von zwei auf
voraussichtlich über drei Prozent
des Bruttoinlandsprodukts.
Künftig sollen deshalb im
Bundeshaushalt alle
Verteidigungsausgaben über
einem Prozent der
Wirtschaftsleistung nicht mehr
unter die
Verschuldungsregeln des
Grundgesetzes fallen. Auf
Grundlage des
Bruttoinlandsprodukts für
2024 liegt die Ein-Prozent-
Schwelle aktuell bei rund
43 Milliarden Euro.
Auch für die Länder soll
die Schuldenbremse gelockert
werden: Sie sollen künftig
wie der Bund pro Jahr Kredite
von bis zu 0,35 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes
aufnehmen können. Dies
sind auf Basis von 2024 rund 15
Milliarden Euro.
Darüber hinaus ist ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur geplant. Es soll über zwölf Jahre laufen – dies sind damit rechnerisch
knapp 42 Milliarden Euro pro Jahr. 100 Milliarden Euro des Gesamtbetrags sollen den Ländern zur Verfügung gestellt werden.
Wird es Abweichler geben?
Ja. Der ehemalige CDU-
Generalsekretär Mario Czaja hat
bereits erklärt, er werde
nicht für die
Grundgesetzänderungen
stimmen. Er kritisierte gegenüber
dem Portal The Pioneer, die
Schuldenpläne seien „nicht
generationengerecht”. Auch
andere Unions-Abgeordnete
haben Bedenken geäußert.
Auch die SPD schließt
Abweichler nicht aus, erwartet
laut Generalsekretär
Matthias Miersch aber „eine
hohe Zustimmungsquote”.
Bei den Grünen gilt eine
geschlossene Zustimmung
trotz weitreichender
Zugeständnisse von Union
und SPD gleichfalls nicht als
wahrscheinlich.
Ab wann gelten Ausgaben
als zusätzlich?
Als zusätzlich sollen
Investitionen gelten, wenn sie
zehn Prozent des
Bundeshaushalts übersteigen.
Auf Grundlage des
Bundeshaushalts von 2024
würde die Schwelle damit
bei knapp 49 Milliarden Euro
liegen. Investitionen, die
über diesen Betrag hinausgehen,
könnten aus dem
Sondervermögen kommen. Die
Details sollen in einem
Gesetz geregelt werden.
Wie sieht die Lage im
Bundesrat aus?
Gibt der Bundestag grünes
Licht, müsste noch der Bundesrat
den
Grundgesetzänderungen
zustimmen. Auch dort ist
eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Dies wären 46 von 69 Stimmen. Die
Addition der Stimmen von Landesregierungen mit
Beteiligung von SPD, Union
beziehungsweise Grünen ergibt 41 Stimmen – dies
wären fünf zu wenig.
Die Lücke schließen könnte Bayern mit
seinen sechs Stimmen. Dort regiert die CSU mit
den Freien Wählern, die bisher aber
Vorbehalte haben. Alternativ kämen je zwei
kleinere Länder infrage, in denen entweder
FDP, BSW oder Linkspartei mitregieren. Diese
Parteien lehnen das schuldenfinanzierte
Finanzpaket aber ab: die FDP aus grundsätzlichen
Gründen, BSW und Linkspartei wegen der
damit verbundenen Aufrüstung. (afp/lha)