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Finanzpaket im Bundestag Hunderte Milliarden neue Schulden – wie findet ihr das? Zitterpartie oder glatter Durchmarsch? Der Bundestag stimmte am 18. März über das hunderte Milliarden Euro schwere Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur von Union und SPD ab. Nötig für die erforderlichen Grundgesetzänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit. Trotz der von den Grünen zugesagten Zustimmung könnte es knapp werden. Ein Überblick. Worüber stimmt der Bundestag ab? Union und SPD wollen einerseits die Schuldenbremse für den Verteidigungshaushalt lockern. Grund ist die verschärfte Bedrohungslage und die erwartete Erhöhung des Nato- Ausgabenziels von zwei auf voraussichtlich über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Künftig sollen deshalb im Bundeshaushalt alle Verteidigungsausgaben über einem Prozent der Wirtschaftsleistung nicht mehr unter die Verschuldungsregeln des Grundgesetzes fallen. Auf Grundlage des Bruttoinlandsprodukts für 2024 liegt die Ein-Prozent- Schwelle aktuell bei rund 43 Milliarden Euro. Auch für die Länder soll die Schuldenbremse gelockert werden: Sie sollen künftig wie der Bund pro Jahr Kredite von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen können. Dies sind auf Basis von 2024 rund 15 Milliarden Euro. Darüber hinaus ist ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur geplant. Es soll über zwölf Jahre laufen – dies sind damit rechnerisch knapp 42 Milliarden Euro pro Jahr. 100 Milliarden Euro des Gesamtbetrags sollen den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Wird es Abweichler geben? Ja. Der ehemalige CDU- Generalsekretär Mario Czaja hat bereits erklärt, er werde nicht für die Grundgesetzänderungen stimmen. Er kritisierte gegenüber dem Portal The Pioneer, die Schuldenpläne seien „nicht generationengerecht”. Auch andere Unions-Abgeordnete haben Bedenken geäußert. Auch die SPD schließt Abweichler nicht aus, erwartet laut Generalsekretär Matthias Miersch aber „eine hohe Zustimmungsquote”. Bei den Grünen gilt eine geschlossene Zustimmung trotz weitreichender Zugeständnisse von Union und SPD gleichfalls nicht als wahrscheinlich. Ab wann gelten Ausgaben als zusätzlich? Als zusätzlich sollen Investitionen gelten, wenn sie zehn Prozent des Bundeshaushalts übersteigen. Auf Grundlage des Bundeshaushalts von 2024 würde die Schwelle damit bei knapp 49 Milliarden Euro liegen. Investitionen, die über diesen Betrag hinausgehen, könnten aus dem Sondervermögen kommen. Die Details sollen in einem Gesetz geregelt werden. Wie sieht die Lage im Bundesrat aus? Gibt der Bundestag grünes Licht, müsste noch der Bundesrat den Grundgesetzänderungen zustimmen. Auch dort ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Dies wären 46 von 69 Stimmen. Die Addition der Stimmen von Landesregierungen mit Beteiligung von SPD, Union beziehungsweise Grünen ergibt 41 Stimmen – dies wären fünf zu wenig. Die Lücke schließen könnte Bayern mit seinen sechs Stimmen. Dort regiert die CSU mit den Freien Wählern, die bisher aber Vorbehalte haben. Alternativ kämen je zwei kleinere Länder infrage, in denen entweder FDP, BSW oder Linkspartei mitregieren. Diese Parteien lehnen das schuldenfinanzierte Finanzpaket aber ab: die FDP aus grundsätzlichen Gründen, BSW und Linkspartei wegen der damit verbundenen Aufrüstung. (afp/lha)
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