AfD-Einstufung vorerst ausgesetztKÖLN Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als «gesichert rechtsextremistisch» hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Heißt: Die Einstufung wird vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Eilantrag entschieden hat, wie das Gericht gestern mitteilte. Wann über den Antrag entschieden wird, gab es noch nicht bekannt.Der Verfassungsschutz erklärte, dass er die AfD bis zu der Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und auch die entsprechende Mitteilung von seiner Internetseite entfernen werde. Vor einer Woche hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine «die Menschen würde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei», hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.Die AfD setzt sich juristisch zur Wehr, wie sie kurz nach der Bekanntgabe der Einstufung mitteilte. Sie will dem Verfassungsschutz die Einstufung verbieten lassen. Zuständig ist das Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall – und erklärte diese für rechtens. FuR/AFP